vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand | Strassenverkehrsrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Urteil vom 30.Januar 2024STK 2023 19MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Walter Züger, Bettina Krienbühl,Stephan Zurfluh und Pius Schuler,Gerichtsschreiberin Antoinette Hürlimann.In SachenA.________,Beschuldigter und Berufungsführer,gegenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,betreffendvorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand(Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 9. Dezember 2022, SEO 2022 16);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Mit Strafbefehl vom 7. Juli 2022 sprach die Staatsanwaltschaft A.________ des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Motorfahrzeug, qualifizierte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration) im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Walter Züger, Bettina Krienbühl,Stephan Zurfluh und Pius Schuler,Gerichtsschreiberin Antoinette Hürlimann.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Berufungsführer,gegenStaatsanwaltschaft,4. Abteilung, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwältin B.________,
betreffend
vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand